Schulelternbeirat

Schulelternbeirat

 

Elternmitbestimmung/Elternrecht an Schulen

Die Hessische Verfassung erlaubt als einzige Länderverfassung den Erziehungsberechtigten, die Gestaltung des Unterrichts mitzubestimmen. In den einzelnen Schulen vertreten Klassen-, Jahrgangs- und Abteilungselternbeiräte sowie die Schulelternbeiräte die Interessen der Elternschaft.

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Personen zusammen, die von den Eltern jeder Klasse als Klassenelternbeiräte gewählt werden. Alle Entscheidungen der Schulkonferenz, die die Gestaltung des Unterrichts betreffen, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Außerdem ist er an anderen wesentlichen Entscheidungen der Schul- und Gesamtkonferenz, bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs sowie der Umwandlung der Schule in eine Versuchsschule beteiligt. Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.

 

Info:
Das so genannte pädagogische Elternrecht ist in der Hessischen Landesverfassung, Art. 56, Abs. 6 fixiert. Seine Verwirklichung richtet sich nach dem 8. Teil des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik „Schulrecht“.

 

Schulelternbeiratsvorsitzende : Frau Higgs

Vertreterin: Frau Müller
 

Elternbeiräte 2023-24:

 

 

Klasse 1a

 

Frau Becker und Herr Dörr

Klasse 2a

Klasse 2b

Frau Dratwa und Frau Demiroglu

Frau Müller und Frau Klein

Klasse 3a

Klasse 3b

Frau Higgs und Frau Baumgart

Frau Szymanski und Herr Stelzer

Klasse 4a

Klasse 4b

 

Frau Ewald und Frau Kutzpinar

Frau Klein und Frau Mikos