Schulelternbeirat
Schulelternbeirat
Elternmitbestimmung/Elternrecht an Schulen
Die Hessische Verfassung erlaubt als einzige Länderverfassung den Erziehungsberechtigten, die Gestaltung des Unterrichts mitzubestimmen. In den einzelnen Schulen vertreten Klassen-, Jahrgangs- und Abteilungselternbeiräte sowie die Schulelternbeiräte die Interessen der Elternschaft.
Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Personen zusammen, die von den Eltern jeder Klasse als Klassenelternbeiräte gewählt werden. Alle Entscheidungen der Schulkonferenz, die die Gestaltung des Unterrichts betreffen, bedürfen der Zustimmung des Schulelternbeirats. Außerdem ist er an anderen wesentlichen Entscheidungen der Schul- und Gesamtkonferenz, bei Einrichtung und Beendigung eines Schulversuchs sowie der Umwandlung der Schule in eine Versuchsschule beteiligt. Hinzu kommen Anhörrechte, Informationsrechte und Initiativrechte.
Info:
Das so genannte pädagogische Elternrecht ist in der Hessischen Landesverfassung, Art. 56, Abs. 6 fixiert. Seine Verwirklichung richtet sich nach dem 8. Teil des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik „Schulrecht“.
Schulelternbeiratsvorsitzende : Frau Higgs
Vertreterin: Frau Müller
Elternbeiräte 2023-24:
Klasse 1a
Frau Becker und Herr Dörr
Klasse 2a
Klasse 2b
Frau Dratwa und Frau Demiroglu
Frau Müller und Frau Klein
Klasse 3a
Klasse 3b
Frau Higgs und Frau Baumgart
Frau Szymanski und Herr Stelzer
Klasse 4a
Klasse 4b
Frau Ewald und Frau Kutzpinar
Frau Klein und Frau Mikos